Ehe- und Familienrecht
Dieses umfasst
außergerichtliche familienrechtliche Beratung (auch vorbeugend) sowie gerichtliche Vertretung,
Ehescheidungen streitig und einvernehmlich, darunter auch Scheidung online,
das Güterrecht mit Zugewinnauseinandersetzungen,
Hausratsauseinandersetzungen und Vermögensauseinandersetzungen,
Versorgungsausgleich
Kindesunterhalt,
Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt),
Sorgerecht/Umgangsrecht,
Verträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften und deren Auseinandersetzung,
Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft am Grundstück durch Teilungsversteigerung,
Kindschaftsrecht,
Vaterschaftsfeststellungen
In der schwierigen Phase der Trennung sowie auch im Hinblick auf die bevorstehende Scheidung werden die Eheleute mit völlig neuen Fragestellungen konfrontiert, auf die Sie sich rechtzeitig vorbereiten sollten.
Gleiches trifft auch für eingetragene Lebenspartnerschaften oder für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu.
Dabei geht es um Fragen wie:
Welche Voraussetzungen sind für eine Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft notwendig?
Welche Folgen hat eine Scheidung oder Aufhebung der Partnerschaft?
Was ist bei einer Trennung zu veranlassen?
Was ist im Hinblick auf die gemeinsamen Kinder zu regeln?
Wer hat Anspruch auf Unterhalt und was sind die Voraussetzungen dafür?
Was ist zur Regelung des Unterhalts notwendig?
Wie wird Hausrat auseinandergesetzt?
Was ist zur Auseinandersetzung des Vermögens oder der Schulden zu tun?
Was wird aus der gemeinsamen Immobilie oder der gemeinsamen Wohnung?
Welche Regelungen sind zu treffen im Hinblick auf die in der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften?
Anwaltlicher Rat wird oft auch gesucht, wenn die Parteien bereits geschieden sind.
In dieser Phase kann es um Änderungen des Unterhalts gehen, Unterhalt bezogen auf die Kinder und auch auf den ehemaligen Partner.
Die Fragen des Ehe- und Familienrechts sind sehr komplex und stets durch die individuellen Besonderheiten des Einzelfalls gekennzeichnet.
Obwohl oftmals keine anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Verfahren notwendig ist,(außer Unterhaltsverfahren und Ehescheidung) ist meist eine anwaltliche Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt unerlässlich, weil die Auswirkungen schwer zu überschauen und für den Einzelnen oft große Wirkungen haben.
Wir sind Ihnen auch behilflich, vorsorgend Eheverträge oder Verträge der nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaften zu erstellen.